Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Vertragsgestaltung
Der Abschluss von Verträgen zwischen den Partnern – dem Auftraggeber und Lean4Change – über die beiderseitig zu
erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden gelten dann,
wenn sie ohne Widerspruch des jeweiligen Partners jeweils schriftlich bestätigt werden. Die vorliegenden
Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
Unsere Leistungen im Rahmen der unternehmensspezifischen Arbeit
Die Lean4Change erbringt Leistungen selbst durch Angestellte oder freie Mitarbeiter/Innen. Umfang, Form, Thematik und Ziel
unserer Leistungen werden in dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder sonstigen Dokumenten und/oder Schriftverkehr zwischen
Auftraggeber und Lean4Change im Einzelnen festgelegt. Im Rahmen der unternehmensspezifischen Maßnahmen erbringt die
Lean4Change ihre Leistungen, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind und jeweils konkret
vereinbart werden. Alle berechneten Leistungen stellen einzeln erbrachte Teilleistungen dar, sofern dies schriftlich nicht anders
vereinbart wurde.
Terminverlegung oder Stornierung durch den Auftraggeber
Bei Verlegung bietet die Lean4Change dem Auftraggeber an, fest gebuchte Projekttage in einem Zeitrahmen von 2 Monaten
vor Veranstaltungs- oder Leistungsbeginn ohne Stornokosten, jedoch in kooperativer und flexibler Abstimmung mit
Lean4Change zu verlegen. Bei wiederholter Verschiebung oder bei weniger als 2 Monaten vor Veranstaltungs- oder
Leistungsbeginn wird das Gesamthonorar fällig.
Bei Stornierung zugesagter Aufträge hat der Auftraggeber den uneingeschränkten Veranstaltungs- oder Leistungspreis – unter
Abzug der unsererseits tatsächlich ersparten Fahrt- und Nebenkosten – wie folgt zu zahlen:
- Stornierung bis 6 Wochen vor Termin (Beginn): 50 % des Veranstaltungs- oder Leistungspreises
- Stornierung bis 3 Wochen vor Termin (Beginn): 75 % des Veranstaltungs- oder Leistungspreises
- Stornierung bis 1 Woche vor Termin und weniger (Beginn): 100 % des Veranstaltungs- oder Leistungspreises
Stornierung durch Lean4Change
Die Lean4Change ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund, insbesondere bei Erkrankung oder unfallverursachter
Verhinderung von internen / externen Mitarbeitern, abzusagen, ohne dass Regressansprüche angemeldet werden können.
Zahlung
Das Zahlungsziel beträgt – so weit nicht anderslautende Vereinbarungen getroffen werden – 14 Tage netto. Der Auftraggeber
trägt in allen Fällen die Kosten für An- und Rückreise, Unterbringung sowie die effektiven Nebenkosten von Maßnahmen für die
Teilnehmer / Leistungsempfänger (z.B. Kosten für Porto, Druckkosten für Teilnehmerunterlagen). Letztere sind gegen
Belegvorlage abzugsfrei zu erstatten. Berechnung von Mehraufwand, welcher sich aus zwar terminierten, jedoch durch den
Kunden noch nicht fristgerecht erledigten Arbeiten ergibt, erfolgt auf Stundenbasis gem. jeweils gültiger Preisliste nach
tatsächlichem Aufwand.
Haftung der Lean4Change
Die Haftung der Lean4Change ist auf den Auftragswert beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für
Betriebsausfall oder Mehraufwand, Zinsen etc. wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Gewährleistung der Lean4Change, die spätestens mit der Ingebrauchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung beginnt,
richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Lean4Change führt keine Rechtsberatungen durch. Alle
Gespräch-, Korrespondenz- und Dokumentationsinhalte im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber oder Dritten,
die dem Wesen nach auf Rechtsgrundlagen basieren könnten, sind unverbindlich. Lean4Change haftet nicht für hierauf
basierende Entscheidungen des Auftraggebers.
Sicherung der Leistungen
Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der Lean4Change an den durch sie erstellten Werken [Konzeptionen,
Arbeitsunterlagen, Vor- und Nachbereitungsunterlagen, Protokolle, Handbücher, Prozessbeschreibungen / Arbeitsanweisungen,
Formulare, etc.]. Eine Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung der Lean4Change. Der Auftraggeber sichert zu,
dass den von ihm für die Durchführung der Maßnahme zur Verfügung gestellten Dokumenten Urheberrechte- und/oder sonstige
Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Der Auftraggeber informiert die Lean4Change vor und während der vereinbarten
Maßnahme laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind.
Die Lean4Change verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der
Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag ist, soweit
gesetzlich zulässig, der Sitz der Lean4Change in Wehingen.
Letzte Aktualisierung: 07.09.2023